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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wildlife Brotherhood LLC – Abenteuer- und Erlebnisreisen nach Südafrika

Stand: November 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Reiseveranstaltungen der Wildlife Brotherhood LLC, nachfolgend „Veranstalter" genannt.

§ 2 Vertragsschluss

Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande.

§ 3 Leistungen

Die Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website sowie aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Es handelt sich um eine Abenteuerreise mit erhöhtem Risiko (u. a. Big-Five-Safaris, Busch-Walks, Schießaktivitäten, Geländefahrten).

§ 4 Zahlungsbedingungen

Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtreisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 56 Tage vor Reisebeginn fällig.

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäß § 5 geltend zu machen.

§ 5 Rücktritt durch den Kunden

Bei Rücktritt des Kunden werden folgende Stornokosten fällig:

  • bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20 %
  • 89–60 Tage vor Reisebeginn: 50 %
  • 59–30 Tage vor Reisebeginn: 80 %
  • ab 29 Tage vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen nicht erreicht wird. Ein Rücktritt ist spätestens bis 42 Tage vor Reisebeginn möglich.

§ 7 Haftung und Haftungsausschluss

  1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
  2. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Krieg, Terrorakte, Streiks, Naturkatastrophen oder das Verhalten von Wildtieren entstehen.
  3. Für Personen- oder Sachschäden, Verletzungen oder Todesfälle, die im Zusammenhang mit risikoreichen Aktivitäten stehen (insbesondere Kontakt mit Wildtieren, Schießaktivitäten, Busch-Walks, Geländefahrten), übernimmt der Veranstalter keine Haftung, sofern der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
  4. Mit der Buchung bestätigt der Teilnehmer ausdrücklich, die besonderen Risiken der Reise zu kennen und freiwillig einzugehen. Er verzichtet unwiderruflich auf sämtliche Ansprüche gegen den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
  5. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, eine gültige Auslandskrankenversicherung inklusive Rücktransport sowie eine Unfallversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 € abzuschließen.

§ 8 Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Guides und Ranger uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen erlischt jeglicher Haftungsanspruch gegenüber dem Veranstalter.

§ 9 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, beispielsweise Hamburg.